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Zukünftig wird jedem Kassenpatienten von seiner Krankenkasse eine elektronische Patientenakte (ePA) zugewiesen, es sei denn, Sie widersprechen aktiv. Damit soll mit der ePA eine möglichst breite Datenbasis geschafft werden.

Grundsätzlich wäre ein besserer Informationsfluss in der Medizin wünschenswert, so wäre es z.B. hilfreich, auf frühere, bei anderen Ärzten erhobene Laborwerte, zugreifen zu können. Allerdings ist de ePA in ihrer jetzigen Form ein Schuhkarton voller unstrukturierter PDF-Dateien, Diagnosen und Medikamentenverordnungen. Und mir ist die ärztliche Schweigepflicht heilig, dazu verzichte ich lieber auf Vorbefunde, wenn Sie der Patient nicht freiwillig mitbringt, als das ich eine zentrale Speicherung der Paten meiner Patienten gutheiße. Eine zentrale Datenspeicherung ermöglicht auch eine zentrale Auswertung der Daten. Ich könnte mir auch ein Szenario vorstellen, in der bei Kreditwunsch ein kleiner Einblick der Bank in Ihre Daten vor Gewährung günstiger Konditionen eingefordert würde, die Daten sind ja zentral abrufbar.

Die gesammelten Daten sollen pseudonymisiert der Forschung und Industrie zur Verfügung gestellt werden.
Gesundheitsminister Lauterbach verkündete, er „sei schon im Gespräch mit Meta, Open AI und Google“, um den Konzernen die Nutzung der Krankheitsdaten der deutschen Bevölkerung für ihre kommerziellen Zwecke zu ermöglichen.

Ich zitiere aus der Pressemitteilung der Freien Ärzteschaft anlässlich des Jahreskongresses in Berlin Ende November 2024 (Dr. Brunnée ist Mitglied der Freien Ärzteschaft):

Abschaffung der ärztlichen Schweigepflicht Mit Blick auf die Sichtweise von Ärzten und Psychotherapeuten referierte Dr. Silke Lüder, Fachärztin für Allgemeinmedizin und Stellvertretende Bundesvorsitzende der Freien Ärzteschaft, vor allem über neue juristische Fallstricke, weil die „ePA für alle“ die berufsrechtlich und strafrechtlich fixierte Schweigepflicht für Ärzte und Psychotherapeuten unter den Bedingungen der Opt-out-Regelung faktisch abschaffe. In Zukunft, so Lüder, könnten 2 Millionen Mitarbeiter des deutschen Gesundheitswesens durch die neuen Zugriffsregelungen einfach die ganze Krankengeschichte eines Bürgers lesen. „Nur nach dem Einlesen der Versichertenkarte in der Apotheke beim Einlösen eines E-Rezepts kann das ganze Team dort 3 Tage lang alle Arztbriefe lesen! Ein Unding“, so Lüder in Berlin.

Täuschung von Patienten und Ärzten! Alle Referenten kritisierten scharf die augenblicklich laufende Werbekampagne von Politik und Kassen für Versicherte und Öffentlichkeit. „Die Werbekampagne suggeriert, dass es bei der künftigen Krankheitsdatensammlung nur um die Verbesserung der medizinischen Behandlung gehe. Dabei zeige sich jetzt gerade, dass eher der Verkauf unserer Daten an die Monopolisten Meta, Open AI und Google das vorrangige Ziel sei“, so Lüder in Berlin. Die Allgemeinmedizinerin prangerte zudem an, dass sich Kassenärztliche Bundesvereinigung und Bundesärztekammervorstand völlig unkritisch an der Werbekampagne beteiligten, statt sich aktiv um den Schutz der ärztlichen Schweigepflicht und der grundrechtlich geschützten informationellen Selbstbestimmung der Bürger zu kümmern.

Aus obigen Gründen kann ich Ihnen als Ihr Hausarzt nur raten, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, der Anlage der ePA zu widersprechen (obwohl ich mir damit ins eigene Fleisch schneide, denn wir Ärzte können die Eingabe Ihrer Daten abrechnen).

Nähere Informationen und Beispieltexte für Ihren Widerspruch erhalten Sie unter https://widerspruch-epa.de.

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